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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Werbeagentur ab.communication,
im folgenden „Agentur“ genannt.

1. Allgemeines Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Agentur durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots der Agentur durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- / Werbematerials zur Veröffentlichung. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Agentur diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen u. Leistungen der Agentur.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Das Auftragswerk Der unserer Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

2.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Agentur sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht ist.

2.3 Ohne Zustimmung der Agentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

2.4. Die Werke der Agentur dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei der Vertragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber / Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars.

2.5  Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Agentur.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Agentur.

2.7  Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

2.8  Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstigen Daten (z.B. Druckdaten, Entwurfsdaten) an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht dieser die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

3. Honorar

3.1 Entwurf und Werkzeichnung (Ausführung) sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet die Agentur a) das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit b) des Werkzeichnungshonorar

3.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet die Agentur ein Abschlagshonorar.

3.3 Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen der AGD Allianz deutscher Designer

3.4.Eine unentgeltliche Tätigkeit ist nicht berufsüblich. Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig.

3.5 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3.6 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind zu den auf der Rechnung angegebenen Konditionen zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

3.7  Die Agentur ist berechtigt, bei Anzeigen- oder Druckaufträgen Vorabzahlungen zu fordern. 3.8     Honorare und Rechnungsbeträge sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung, Autorenkorrekturen u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.

4.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die anfallenden Kosten berechnet.

4.4 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5. Eigentumsvorbehalt u. Versendungsgefahr

5.1 An den Arbeiten der Agentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.

6.  Korrektur- und Produktionsüberwachung

6.1 Vor Produktionsbeginn sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktion wird von der Agentur nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist sie ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Haftung

7.1  Die Agentur haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder ihrer sonstigen Arbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Die Agentur haftet auch nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes / der Entwürfe. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage werden vom Auftraggeber auf eigene Kosten veranlasst. Die Agentur ist nur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

7.2 Der Auftraggeber / Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Bild und Text.

7.3 Soweit die Agentur auf Veranlassung des Auftraggebers / Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnissen der beauftragten Leistungserbringer.

7.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffent-lichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Aus-nahmefall die Feigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er sie von der Haftung frei.

7.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Agentur nicht ausgeschlossen.

8.  Belege und Veröffentlichung zur Eigenwerbung

8.1 Von vervielfältigten Werken sind der Agentur mindestens sechs Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.

8.2 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich zur Eigenwerbung publizieren (z.B. Referenzliste im Web). Diese werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung auf Wunsch des Kunden ausgeschlossen werden.

9. Gestaltungsfreiheit

9.1 Für die Agentur besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

9.2 Die der Agentur überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber / Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber die Agentur ab.communication im Innenverhältnis von allesn Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Lieferung

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

10.2  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.  Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

11.1 Die Agentur ab.communication, erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung per Email. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck einer gemeinsamen Geschäftsverbindung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können uns dazu unter unten aufgeführter Adresse erreichen. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.  >> s. auch Datenschutzbestimmungen auf dieser Website.

12. Erfüllungsort

12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Wittlich. Gerichtsstand ist Amtsgericht Wittlich.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

13.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich verwirklicht.

Anmerkung zur Künstlersozialabgabe!

Laut Künstlersozialversicherungsgesetzes ist jeder Werbende/Werbetreibende also Auftraggeber/Verwerter verpflichtet entsprechende Beiträge an die Künstlersozialkasse abzuführen. Betroffen sind alle Unternehmen, die Leistungen selbständiger Künstler und Publizisten in Anspruch nehmen! Weitere Informationen unter: www.kuenstlersozialkasse.de

Firmenname:       ab.communication
Anschrift:             Moselstraße 7 · D - 54518 Platten · Deutschland
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Email:                  info@ab-communication.net

Geschäftsführer: Andrea Bölinger
Inhaltlich verantwortlicher gemäß §6 MDStV: Andrea Bölinger
St.-Nr. 43/225/01918
USt.-IdNr. DE236274397